Sicherheit, Gesundheit und Umwelt
Die ETH Zürich pflegt eine vorbildliche Sicherheitskultur, die auf Ehrlichkeit und Verantwortung gegenüber der Gesellschaft basiert.
Die ETH Zürich pflegt eine vorbildliche Sicherheitskultur, die auf Ehrlichkeit und Verantwortung gegenüber der Gesellschaft basiert. Eine Vorbildrolle bezüglich Sicherheit, Gesundheit und Umwelt (SGU) bedeutet nicht nur, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, sondern auch, dass neue Erkenntnisse zum verantwortungsvollen Umgang mit Risiken aktiv angewendet werden.
An der ETH Zürich beraten die Spezialist:innen der Abteilung SGU alle ETH-Angeh?rigen in Fragen der Sicherheit, des Gesundheits- und des Umweltschutzes und unterstützen sie bei der Umsetzung der notwendigen Massnahmen. Die Abteilung SGU führt regelm?ssig Kurse und Workshops durch, um die ETH-Angeh?rigen in diesen Bereichen aus- und weiterzubilden.
Die Abteilung SGU bietet allen Vorgesetzten, die in ihrer Funktion Fragen in Bezug auf ihre Verantwortung in den Bereichen Sicherheit, Gesundheit und Umwelt haben, Beratungsgespr?che an.
Der/die Leiter:in der Abteilung SGU ist zugleich auch Sicherheitsbeauftragte:r der ETH Zürich. Weitere Beauftragtenfunktionen (Umweltbeauftragte:r, Beauftrage:r für Brandschutzsicherheit, Gefahrengut etc.) sind verschiedenen Fachspezialist:innen im SGU-Team zugeteilt. Der/die Leiter:in der Abteilung SGU hat die Befugnis, Hausverbote auszusprechen und Strafantr?ge zu stellen.
Die Abteilung SGU vertritt die ETH Zürich in Sicherheitsfragen gegenüber den zust?ndigen Beh?rden (Polizei, Feuerwehr, kantonalen ?mtern und Bundes?mtern etc.) und arbeitet dabei eng mit dem Rechtsdienst zusammen.
Departementsvorsteher:innen sind Ansprechperson für die Sicherheit innerhalb des Departements. Sie sorgen dafür, dass das Thema Sicherheit in den relevanten Departementsgremien traktandiert wird, und f?rdern die Einhaltung der Sicherheitsstandards im Departement. Sie sind auch für den rechtzeitigen Einbezug der Abteilung SGU zust?ndig.
Die Vorgesetzten (Professor:innen, Senior Scientists, Leiter:innen der zentralen Organe oder Werkstattleiter:innen) sind für die Sicherheit innerhalb der ihnen unterstellten Organisationseinheit verantwortlich. Sie kennen die für ihre T?tigkeit relevanten gesetzlichen Vorgaben im Bereich Sicherheit, Gesundheit und Umwelt. Sie befolgen die Empfehlungen und Weisungen der Abteilung SGU sowie diejenigen ihrer Vorgesetzten zur Verhütung von Berufsunf?llen und -krankheiten und zur Laborsicherheit. Sie stellen sicher, dass ihre Mitarbeitenden geschult sind und dass die angeordneten Massnahmen zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsvorsorge eingehalten werden. Die Themen Sicherheit, Gesundheit und Umwelt werden an den regelm?ssigen Sitzungen der Einheiten besprochen.
- Download vertical_align_bottom Organisationsverordnung ETH Zürich (RSETHZ 201.021)
- Download vertical_align_bottom Gesch?ftsordnung der Schulleitung ETH Zürich (RSETHZ 202.3)
- Download vertical_align_bottom Verordnung des ETH-Rates über die Professorinnen und Professoren der Eidgen?ssischen Technischen Hochschulen (RSETHZ 501)
- Download vertical_align_bottom Web-Richtlinien der ETH Zürich (RSETHZ 203.22
- Definieren Sie die besonderen Gefahren in Ihrem Zust?ndigkeitsbereich, und machen Sie sich mit den gesetzlichen Vorgaben zu den Themen Sicherheit, Gesundheit und Umwelt vertraut.
- Kl?ren Sie ab, ob allf?llige Bewilligungen für Ihre T?tigkeit erforderlich sind. Ernennen Sie eine/einen Gruppensicherheitsvertreter:in für Ihre Gruppe. Bestimmen Sie eine für Strahlenschutz, Biosicherheit oder Laserschutz beauftragte Person, falls Sie in diesen Bereichen forschen.
- Informieren Sie sich über die Notfallnummern der ETH Zürich und die Rufnummern von Polizei, Feuerwehr und Sanit?t.
- Studieren Sie die Informationen auf der SGU-Webseite. Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeitenden diese Informationen auch kennen.
- Nutzen Sie die SGU-Weiterbildungsangebote.
- Beachten Sie die Hinweise in der Notfallbroschüre ?Sicher unterwegs an der ETH Zürich?.
- Prüfen Sie Ihre Angaben, um sicherzustellen, dass Sie im Notfall alarmiert werden k?nnen.
- Ziehen Sie bei Bedarf die Spezialist:innen der Abteilung SGU zur Beratung bei.
Die Informationen zu den zust?ndigen Kontaktpersonen je Fachgebiet finden Sie hier.